Warenkorb
Ihr Warenkorb ist leer
Warenkorb
Ihr Warenkorb ist leer
Wer regelmäßig im Homeoffice arbeitet, braucht häufig eine passende Ausstattung. Dabei stellt sich schnell die Frage, welche Kosten steuerlich berücksichtigt werden können und was Arbeitgeber ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen oder erstatten dürfen.
Arbeitsmittel, die überwiegend beruflich genutzt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Dazu können zum Beispiel ein externer Bildschirm, Tastatur, Maus oder anderes für die berufliche Tätigkeit benötigtes Zubehör gehören. Ob und in welcher Höhe ein Abzug möglich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Stellt der Arbeitgeber Arbeitsmittel für die berufliche Nutzung zur Verfügung oder erstattet entsprechende Kosten, hängt die steuerliche Behandlung unter anderem davon ab, um welche Ausstattung es sich handelt und wie sie genutzt wird. Eine pauschale Aussage, dass sämtliche Anschaffungen für das Homeoffice steuerfrei oder absetzbar sind, wäre daher zu weitgehend.
Für Beschäftigte und Selbstständige kann außerdem die gesetzliche Homeoffice-Pauschale relevant sein. Sie betrifft die Einkommensteuer und ist von der Frage zu unterscheiden, welche Arbeitsmittel ein Arbeitgeber bereitstellt oder erstattet.
Welche steuerlichen Regeln im konkreten Fall gelten, hängt von der persönlichen Situation, der Art der Anschaffung und der Nutzung ab. Bei größeren Anschaffungen oder wiederkehrenden Erstattungen sollten Sie die konkrete steuerliche Behandlung mit Ihrer Steuerberatung oder dem zuständigen Finanzamt klären.