Warenkorb

ProduktAnzahlGesamt

Leer

+46 (0)8-5012 1354

Werktage 8:30-17:00

Bis 16:00 Uhr bestellt, heute versendet

Kostenloser Versand ab 200 €, sonst nur 5,99  €

Schneller Kundenservice

Antwort innerhalb von 1 Stunde an Werktagen

Bequeme Zahlungsmethoden

Rechnung, PayPal & Klarna

500.000 zufriedene Kunden

Sicher und bequem online einkaufen


      Mietvertrag RNK, A4, 5 Blatt, für Häuser

      Mehr als 100 auf Lager

      1-2 Tage

      Zahlung per Rechnung, Kreditkarte oder Klarna
      3 €/St.Exkl. MwSt.

      Der Mietvertrag RNK im DIN A4-Format eignet sich optimal für die Vermietung von Einzelhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften. Das Formular ist auf hochwertigem 80 g/m² Naturpapier gedruckt und bietet ausreichend Platz für alle relevanten Vertragsdetails.

      Eigenschaften

      • Geeignet für Einzelhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften
      • Format: DIN A4 (210 x 297 mm)
      • Bestehend aus 5 Blättern
      • Papierqualität: 80 g/m² Naturpapier
      • Eintragungen mit Kugelschreiber, Bleistift oder Füllfederhalter möglich
      • Mit integrierter Wohnungsgeberbescheinigung

      Verwendung und Nutzer

      Optimal für Vermieter, Hausverwalter und Privatpersonen, die formgerechte Mietverträge für Wohnhäuser abschließen möchten. Ideal für den Einsatz im privaten und gewerblichen Bereich.

      Über RNK

      RNK steht für zuverlässige Formularlösungen und praktische Büromaterialien. Mit langjähriger Erfahrung bietet RNK hochwertige Produkte für effiziente Administration im Büroalltag.

      Artikelnummer: 249866

      Originalnummer: 545

      EAN: 4002871054508

      Produktdetails

      Abheftlochung vorhanden

      Nein

      Anzahl der Blätter

      5

      Papiertyp

      Naturpapier

      Besonderheiten

      für Einzelhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaus-Hälften

      Breite (mm)

      210

      Grammatur (g/m²)

      80

      Höhe (mm)

      297

      Für Papierformat

      A4

      Beschriftungsart

      Kugelschreiber, Bleistift, Füllfederhalter

      selbstdurchschreibend

      Nein